Jugendschutz - wir kümmern uns

Das Ordnungsamt der Samtgemeinde Amelinghausen ergreift seit 2010 in Abstimmung mit dem Sozialraumteam der Samtgemeinde unter Anlehnung an die Aktion "7 aus 14 - ein suchtpräventives Projekt zum Jugendschutz und Feste feiern" des Kreisjugendringes Passau die Möglichkeit, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes auf öffentlichen Veranstaltungen zu verstärken. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol soll somit gewährleistet werden. Den Veranstaltern soll somit ihre Vorbildfunktion bewusster gemacht werden und sie sind aufgefordert, riskanten Alkoholkonsum zu reduzieren.

Alle bisherigen Veranstalter wurden auf das neue Verfahren hingewiesen und müssen nun nach schriftlichen Antrag (vier Wochen vor Veranstaltungstermin) zu einem Vorgespräch vorstellig werden, in dem die unten dargestellte Checkliste besprochen wird. Abschließend wird eine schriftliche Vereinbarung mit bindenden Absprachen getroffen. Zur Erteilung einer Gaststättenerlaubnis nach § 12 GastG sind künftig 2 Punkte verbindlich und müssen grundsätzlich eingehalten werden:

  • Ein eigener Jugendschutzbeauftragter wird für die Dauer der Veranstaltung bestellt und achtet darauf, dass die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden (der so genannte "Kümmerer").
  • Die Erfahrungen bei dieser Veranstaltung (Wie ist es gelaufen, was hat sich bewährt, was nicht?) werden an den Bürgermeister/die Gemeinde rückgemeldet, um für die Zukunft Verbesserungen zu erzielen

Von den aufgelisteten weiteren 12 Punkten wählt der Veranstalter zusätzlich 5 aus, zu deren Einhaltung er sich verpflichtet:

  • Der Veranstalter kennt die gesetzlichen Jugendbestimmungen und trifft die nötigen Vorkehrungen zur Umsetzung.
  • Bereits bei der Ankündigung der Veranstaltung (Plakate, Einladungen, Zeitungsberichte etc.) wird ein kurzer Hinweis auf die Bestimmungen des Jugendschutzes genommen.
  • Bei Einlasskontrollen, beim Eingang und vor allem beim Ausschank wird ein deutlich sichtbarer und entsprechend großer Hinweis (z. B. Plakat) zum Jugendschutz angebracht.
  • Bei der Einlasskontrolle werden junge BesucherInnen mündlich durch die MitarbeiterInnen auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen aufmerksam gemacht. Es wird besonders darauf geachtet, dass junge Besucher nicht selbst alkoholische Getränke zu Veranstaltungen mitbringen.
  • Hinter der Bar stehen Erwachsene, die beim Verkauf alkoholischer Getränke verantwortungsbewusst handeln.
  • Das Ausschankpersonal wird vor der Veranstaltung angewiesen, junge Besucher zum Vorzeigen eines Ausweises aufzufordern und - falls der notwendige Altersnachweis nicht erbracht wird - keinen Alkohol auszugeben.
  • Der Veranstalter stellt ein attraktives, alkoholfreies Angebot zur Verfügung, das günstiger ist als alkoholhaltige Getränke. Der Veranstalter bemüht sich um Werbung für dieses Angebot.
  • Alle Maßnahmen zur Trinkanimation wie "Happy hours", Trinkspiele, Kübelsaufen etc., werden unterlassen.
  • Alkoholische Mixgetränke, die speziell bei den Jugendlichen beliebt sind, werden gar nicht oder teuer verkauft.
  • Durchsagen über die Lautsprecheranlage geben Hinweise auf die Jugendschutzbestimmungen (Ausgehgrenzen, Alkoholkonsum).
  • Betrunkene Jugendliche, die offensichtlich nicht älter als 15 Jahre sind, werden nach Hause geschickt, die Eltern werden telefonisch verständigt (Abholung).
  • Der Veranstalter sorgt für einen preisgünstigen Heimbringdienst für alle Besucher.

Das Ordnungsamt führt stichprobenartige Kontrolle der Einhaltung und Auswertungsgespräche mit den Veranstaltern durch.

Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu 2 Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein