Amberg

Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Amberg
Typ: 
kreisfrei
Bundesland: 
Bayern
Einreichende Dienststelle: 
Kommunale Jugendarbeit Amberg
Name Ansprechpartner*in: 
Katrin Cislaghi
Funktion Ansprechpartner*in: 
Kommunale Jugendpflegerin
Straße/Postfach: 
Bruno-Hofer-Str. 8
Postleitzahl: 
92224
Ort: 
Amberg
Telefon: 
+49 9621 10-1700

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Schlau statt blau – Alkoholprävention an Schulen

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

„Schlau statt blau!“ will im Sinne von Prävention und Beratung sowie gesetzlicher Regelungen Schülerinnen und Schüler zu einem klar differenzierten Standpunkt gegenüber ihrem Alkoholkonsum befähigen. Das Projekt ist auf Initiative des Arbeitskreises Jugendschutz für die Region Amberg-Sulzbach entstanden und wird durch das Gesundheitsamt, die Kommunale Jugendarbeit Amberg und Amberg-Sulzbach getragen. Durch den innovativen Ansatz einer Guideschulung und peer-to-peer Ansatz leisten Schülerinnen und Schüler des Gesundheitszweiges des Beruflichen Schulzentrums Amberg die Projektarbeit vor Ort in den Schulklassen.

„Schlau statt blau!“ ist zweigeteilt in einen 90-minütigen Film, inklusive Nachgespräch und in verschiedene interaktive, methodenreiche und praxisnahe Workshop-Stationen, die ebenfalls in einer Dauer von 60 Minuten durchlaufen und erlebt werden. Die Guides werden im Vorfeld von Experten geschult. Die methodische Aufbereitung der einzelnen Workshops wird begleitet durch hauptamtliches pädagogisches Fachpersonal.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Anlass

„Die Jugendarbeit und die Präventionsfachkräfte des Gesundheitsamts sehen es als ihre Aufgabe, sich mit den Fragen der Prävention von Alkoholmissbrauch aktiv und konsequent zu befassen.“ (Leitlinien Prävention von Alkoholmissbrauch in der Jugendarbeit in Bayern). Hier ist es unverzichtbar, die geschlechtsspezifisch zum Teil unterschiedlichen Motive und insbesondere die Folgen des Trinkverhaltens wahrzunehmen und entsprechende Präventionskonzepte in der Praxis umzusetzen, die gezielt auf Mädchen und Jungen eingehen. Jene Zielsetzung der Alkoholprävention ist in der Jugendhilfe verankert. §14 SGB VIII sagt unter anderem aus, dass jungen Menschen und Erziehungsberechtigten Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden sollen.

Ausgangssituation

Für die Region Amberg-Sulzbach gibt es seit mehr als 15 Jahren einen Arbeitskreis Jugendschutz, der beim Gesundheitsamt angesiedelt ist und sich aus verschiedenen Akteuren aus den Bereichen Gesundheit, Beratung, Polizei, Schule  und Jugendarbeit zusammensetzt. Dieser beschäftigt sich mit allen Themen von Sucht, mit Schwerpunkt auf Beratung und Aufklärung für Festveranstalter. Dabei rückt immer wieder der riskante Alkoholkonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in den Fokus, welcher zum Anlass genommen wurde ein Konzept für Schulklassen zu erarbeiten. Die Recherche dazu ergab, dass die Notwendigkeit für frühzeitige Aufklärungsangebote besteht.

„Die aktuellen Ergebnisse des Alkoholsurveys 2018 verdeutlichen, dass eigene Erfahrung mit Alkoholkonsum unter jungen Menschen weit verbreitet ist. Drei von zehn Kindern im Alter von 12 und 13 Jahren haben Alkohol zumindest einmal probiert. In der Gruppe der 12- bis 17-jährigen Jugendlichen sind es fast 65 % und von den jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 25 Jahren gut 95 %. Alkohol schon einmal ausprobiert zu haben, ist ab dem 14. Lebensjahr mehrheitlich der Fall.

Die Gruppe der Jugendlichen, die Alkohol nicht nur ausprobiert haben, sondern ihn intensiver konsumieren, ist kleiner. Regelmäßig – also mindestens einmal in der Woche – trinkt jeder zehnte (9,8 %) aller 12- bis 17-jährigen Jugendlichen und 3,7 % trinken Alkoholmengen, die über den Grenzwertempfehlungen für Erwachsene liegen. Bei jedem siebten Jugendlichen (14,0 %) gibt es in den letzten 30 Tagen vor der Befragung mindestens einen Tag mit Rauschtrinken, also dem Konsum von großen Mengen Alkohol bei einer Gelegenheit. Der erste Alkoholkonsum erfolgt im Jugendalter und häufig früher als es das Jugendschutzgesetz vorsieht. Das erste Glas Alkohol wird im Durchschnitt mit einem Alter von etwa 15 Jahren getrunken, der erste Alkoholrausch im Alter von etwa 16 Jahren erlebt. Von der späten Kindheit bis ins frühe Erwachsenenalter steigt die Verbreitung auch des intensiveren Alkoholkonsums stark an. Rauschtrinken in den letzten 30 Tagen ist bei fast der Hälfte aller 18- bis 25-jährigen jungen Männern (45,5 %) und knapp einem Drittel der jungen Frauen (31,6 %) zu verzeichnen.

Konzeption: Siehe Anhang

Ziele

Das primäre Ziel dieses Projektes ist es, Alkoholmissbrauch und einer möglichen Suchtentwicklung vorzubeugen. Der Aufbau ist dabei so gestaltet, dass die Schülerinnen und Schüler für die Thematik sensibilisiert und zum Nachdenken angeregt werden. Sie erfahren in Gesprächen mehr über Alkohol und dessen Wirkungsweisen, so dass diese Informationen zugleich Grundlage für weitere Diskussionen werden.

Diese Art der Aufklärung soll dazu beitragen, dass die jungen Menschen eine differenzierte Haltung zum Alkoholkonsum einnehmen. Durch die interaktive, praxisnahe und methodenreiche Ausgestaltung des Projektes soll zudem ihr Standpunkt zu einem bewussten Umgang mit Alkohol gefestigt werden.

Zielgruppen

Zielgruppe sind primär Schulklassen der 8. und 9. Jahrgangsstufe aus dem Stadt- und Landkreisgebiet sowie auf Nachfrage ältere Schülerinnen und Schüler. Das Konzept kann problemlos durch andere Einrichtungen in verschiedenen Settings adaptiert werden.

Vorgehen und Umsetzung

Das Projekt wird an einem Schultag mit mindestens 4 Unterrichtsstunden angeboten und ist grundsätzlich für alle weiterführenden Schulen buchbar. Das kostenlose Angebot wird direkt vor Ort im Schulgebäude (am besten 2 Klassenzimmer, 1 davon mit Beamer und Tonausgabe) durchgeführt. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler sollte 50 Personen nicht übersteigen (mind. 30).

Angebot:

08:00 - 09:30: Film

09:45 - 10:30: Nachbesprechung zum Film und Diskussion

10:30 - 11:15: Zwei Workshops in Kleingruppen

11:30 - 12:15: Nachbesprechung der Workshops und Alkoholquiz

Der Film und seine Nachbesprechung erfolgen im Plenum, danach werden die Schüler*innen für den Workshopteil in mehrere Gruppen aufgeteilt. Neben einem Rauschbrillenparcours dürfen die Jugendlichen in einem Quiz ihr Wissen zu gesetzlichen Grundlagen und Bestimmungen testen. Das Quiz ist mit einem QR-Code durch die eigenen Smartphones oder schulische Tablets aufrufbar und bindet damit ein neues Medium ein. Der Parcours ist so angelegt, dass die Reflexion offen und ehrlich ist und das simulierte Handeln, welches zumeist zu Fehlern oder Ungenauigkeit in Bewegungsabläufen führt, zum Nachdenken anregt. Im Anschluss finden sich die Teilnehmer*innen im Plenum zusammen und es erfolgt eine Nachbesprechung der Workshops sowie ein Aloholquiz nach dem Bingo – Spielprinzip.

Für die Durchführung vor Ort sind junge Schüler*innen des BSZAM (Berufliches Schulzentrum Amberg) verantwortlich. Die Guides werden im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung im Zweig Gesundheit angefragt und geschult.

Durch den geringen Altersunterschied zwischen Guides und Schulklasse verspricht der gewählte peer-to-peer-Ansatz beiderseitigen Nutzen. Die Schüler*innen begegnen den nur wenig Älteren offener, trauen sich mehr Fragen zu stellen und fühlen sich nicht belehrt. Sie begegnen sich auf einer Ebene und dennoch ist der Altersunterschied groß genug, sich und den eigenen Umgang mit Alkohol vorab bewusst zu reflektieren und für die Teilnehmenden eine Vorbildfunktion einzunehmen.

Ergebnisse und Erreichtes/Wirkungen

Die Überprüfung der Zielsetzung erfolgt durch eine Abfrage der Teilnehmer*innen anhand von Reflexionsbögen. Da das Projekt noch andauert, gibt es noch keine abschließende Auswertung.

In den Gesprächen zwischen den Hauptamtlichen und den Guides wurde bereits festgestellt, dass diese einen Wissenszuwachs für sich verzeichnen konnten und  eine neue Haltung gegenüber dem Alkoholkonsum eingenommen haben. Sie zeigen sich deutlich bewusster und reflektierter.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zur Suchtprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja (bitte als Anlage beifügen)
nein
C 11 Ist der Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der/die (Ober-)Bürgermeister*in bzw. Landrat/-rätin öffentlich für den Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zum Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept?: 
ja (bitte als Anlage beifügen)
nein
C 21 Sind die Präventionsziele des Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja (bitte als Anlage beifügen)
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja (bitte als Anlage beifügen)
nein
C 23 An welche Zielgruppe richtet sich der Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
junge Erwachsene
Erwachsene
Senior*innen
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Personen mit Migrationshintergrund
sozial benachteiligte Personenkreise
suchtbelastete Familien
Multiplikator*innen
Veranstalter*innen von Festen u.ä.
Gastronomiebetreiber*innen
Betreiber*innen von Clubs/Diskotheken
Einzelhandel-/Tankstellenbetreiber*innen
Weitere (bitte nachfolgend benennen)
C 24 Ist der Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 25 Ist die Zielgruppe an der Konzeption und Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags beteiligt?: 
ja
nein
C 26 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist der Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Alkohol
Tabak
Medikamente
Cannabis
Kokain
Amphetamine (u.a. Crystal Meth)
psychoaktive Substanzen („Legal Highs“)
pathologisches Glücksspiel
exzessive Computerspiel- und Internetnutzung
Weitere (bitte nachfolgend benennen)
C 27 Welche Ansätze wirkungsvoller Suchtprävention stehen im Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt? Der Wettbewerbsbeitrag…: 
… trägt zur Reduzierung von Substanzkonsum und Verhaltenssüchten sowie ihrer Folgen bei.
… hat bereits in der Konzeptphase festgelegt, welche konkreten Wirkungen/Veränderungen erreicht und an Hand welcher Indikatoren diese überprüft werden sollen.
… umfasst ein Qualitätsmanagement.
… wird auf seine Wirksamkeit überprüft und z.B. durch eine interne oder externe Evaluierung begleitet.
… ist mittel- bis langfristig angelegt; es wurden nachhaltige Strukturen aufgebaut.
… verknüpft suchtspezifische Themen mit der Stärkung von Selbstwirksamkeit und der Förderung von Lebenskompetenzen.
… nutzt adäquate Zugangswege zur Zielgruppe.
… leistet einen Transfer in andere Kommunen.
Weitere (bitte nachfolgend benennen)
C 28 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt der Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 29 An welche Lebenswelten (Settings, Einrichtungen) knüpft der Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule/Primarbereich
weiterführende Schule
Berufsschule
Betrieb/Ausbildungsstätte
Hochschule
Einrichtung der Jugendarbeit
Sportverein
Volkshochschulen/Bildungsstätten
Senioreneinrichtung
Gaststätten/Restaurants
Clubs/Diskotheken
Feste/Veranstaltungen
Straße/öffentlicher Raum
Stadtteil/Quartier
Weitere (bitte nachfolgend benennen)

C 3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik/-verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister*in bzw. Landrat/-rätin
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Weitere (bitte nachfolgend benennen)
C 31 Welche Akteure außerhalb von Kommunalpolitik/-verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung des Wettbewerbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen/Fachstellen für Suchtprävention
Krankenkassen
Krankenhäuser
Arztpraxen
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Betriebe/Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Migrantenorganisationen
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Selbsthilfeeinrichtungen
Quartiermanagement
Polizei
Veranstalter*innen von Festen u.ä.
Gastronomiebetreiber*innen
Betreiber*innen von Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellenbetreiber*innen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsor*innen
Stiftungen
Weitere (bitte nachfolgend benennen)
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 33 Welche Laufzeit hat der Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Sind im Rahmen des Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein

Einzelprojekte

Einzelprojekt Nr. 1

D 11 Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
D 12 Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
D 13 Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein

Einzelprojekt Nr. 2

D 21 Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
D 22 Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft

Anlagen

Fotos

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Das Team des Projektträgers von "Schlau statt blau"

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Die "Schlau statt blau"- Guides

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Schülerinnen beim Testen des Rauschbrillenparcours

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Filmvorführung im Rahmen von "Schlau statt blau"

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Nachbesprechung des im Rahmen von "Schlau statt blau" gezeigten Films