Ostalbkreis

Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Ostalbkreis
Typ: 
Landkreis
Bundesland: 
Baden-Württemberg
Einreichende Dienststelle: 
Landratsamt Ostalbkreis
Name Ansprechpartner*in: 
Martina Marquardt
Funktion Ansprechpartner*in: 
Kommunale Suchtbeauftragte
Straße/Postfach: 
Stuttgarter Str. 41
Postleitzahl: 
73430
Ort: 
Aalen
Telefon: 
+49 7361 503-1293

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

„Jugendschutz geht alle an! - Die Ostalbkinder sind´s uns wert!“

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Seit 2003 führen das Landratsamt Ostalbkreis, der Kreisjugendring und die Polizei im Ostalbkreis das Präventionsprogramm „Jugendschutz geht alle an! Die Ostalbkinder sind´s uns wert!" durch. Dieses Langzeitprogramm verfolgt das Ziel, durch vielfältige Maßnahmen die Belange des Jugendschutzes zu stärken und damit einen wichtigen Beitrag zu einer gesunden Entwicklung unserer Kinder und Jugendlichen zu leisten. In diesen Jahren konnte viel erreicht werden.

Neben der Fortführung der bereits genannten Inhalte stellt das neue Aktionskonzept XI die Unterstützung Jugendlicher und Eltern bei der Prävention von legalen und illegalen Suchtmitteln in den Vordergrund.

Kontinuierliche Aufklärungsarbeit, in Form von breit angelegten Informationskampagnen, Öffentlichkeitarbeit, Schulungsmaßnahmen und vielfältige Hilfestellungen für Veranstalter und Behörden wurden verbunden mit Kontrollmaßnahmen. Im äußersten Fall setzte eine mit den Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden abgestimmt Sanktion ein.

Zehn Schwerpunktaktionen widmeten sich jeweils über Monate hinweg gezielt dringenden Problemfeldern, bei denen bspw. Präventionsmaßnahmen für Veranstalter von Diskos und Festen, Faschingspräsidenten, Getränkeabgabestellen, sportliche Ereignisse wie Fußball-WM und die Vorbildfunktion von Städten und Gemeinden in den Fokus genommen wurden.

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Das Problem

Der Konsum von legalen und illegalen Drogen in urbanen Zentren wird als tatsächliche Gefahr wahrgenommen. Dass gerade auch der Konsum, mit allen daran geknüpften Folgen, in ländlichen Gegenden genauso verbreitet ist, wird von vielen Akteuren unterschätzt. Gerade in ländlichen Gemeinden mit überörtlichen Schulzentren werden nicht nur Schüler und Schülerinnen aus anliegenden Gemeinden, sondern auch deren Problemlagen zusammengeführt. Dazu kommt, dass illegale Drogen mittlerweile im ländlichen Raum genauso leicht zu beschaffen sind, wie in der Großstadt. Im Internet finden sich hier die Vorbilder für Konsum und die Möglichkeit der leichten Beschaffung.

Dieses neue Aktionskonzept XI will deshalb gerade in unserer ländlichen Gegend

1. Präventive Maßnahmen umsetzen

2. Über niederschwellige Hilfsangebote informieren

3. Polizeiliche Präsenz bieten

Wen wollen wir erreichen?

  • Eltern und Erziehungsberechtigte
  • Jugendliche
  • Freunde und Geschwister Betroffener
  • Schulen, einschließlich deren Sozialarbeiter*innen
  • Betreuer*innen und Jugendleiter*innen der örtlichen Vereine
  • Medienvertreter*innen
  • Verantwortliche in Politik und Verwaltung

Was wollen wir erreichen?

  • Reduzierung des Konsums legaler Drogen
  • weitestgehende Vermeidung des Konsums illegaler Drogen bei Minderjährigen
  • niedrigschwellige Hilfsangebote bekannt machen
  • Sensibilisierung für das Thema bei Jugendlichen und Erwachsenen
  • Anregung zur Schaffung ausreichender „Alternativangebote“ für Jugendliche im ländlichen Raum
  • Aufbau eines flächendeckenden Schulungsangebots für Schüler*innen der Sekundarstufe
  • „Runder Tisch“ in ausgesuchten ländlichen Zentren als „Pilotprojekte“
  • Aufrechterhaltung des Kontrolldrucks im Bereich Jugendschutz
  • Fortbildung für die Schulsozialarbeit ausweiten
  • Die Problematik „Sicherer Heimweg“ in den Köpfen verankern

Aktionsplan: Wie gehen wir vor?

​​​​​​​1. Öffentlichkeitsarbeit

Organisation:      

  • Herr Baltes, Kreisjugendring
  • Frau Marquardt ,Landratsamt Ostalbkreis
  • Herr Kruger, Polizeipräsidium Aalen

Was:                   

  • Öffentlichkeitswirksame Darstellung der Aktion unter Berücksichtigung der Partnerschaft mit den Städten, Gemeinden, Vereinen und Jugendorganisationen                

Zielsetzungen:

  • Bekanntmachen von Inhalt und Umfang der Schwerpunktaktion
  • Unterstützungsangebot an Gemeinden bei „Runden Tischen“ örtliche Situation zu analysieren

Wann:                 

a) Pressekonferenz Montag, 26.02.2018, 11.30 Uhr 
b) örtlich begleitende Pressearbeit während des gesamten Jahres

Wo:                    

a) Landratsamt Ostalbkreis, Wintergartenzimmer 4.OG
b) dezentral, in den Städten und Gemeinden

Wer:                   

a) Landrat Herr Klaus Pavel, Herr Michael Wagner,  EPHK Thomas Maile, Frau Marquardt, Herr Kruger, Herr Baltes, Einladung erfolgt durch die Pressestelle des LRA
b) Anlassbezogen durch alle örtliche Beteiligten

2. Maßnahmenpaket „Runder Tisch“

Was:                  

  • In ländlichen „Pilot“-Gemeinden finden „Runde Tische“ statt. Hierbei werden die örtlichen Anstrengungen zur Vermeidung legaler, bzw. der Verzicht von illegalen Drogen, gebündelt. Schwerpunkt liegt auf der Sensibilisierung aller Akteure, da gerade in ländlichen Gegenden vielen Menschen nicht bewusst ist, dass sich das Konsumverhalten von städtischen und ländlichen Jugendlichen nicht differenziert.                     

Wann:                 

  • seit Juli 2017                

Wo:                    

  • Abtsgmünd (Juli 2017)
  • Heubach (Herbst 2018)
  • Hüttlingen (Winter 2019)

Wer:                   

  • In den „Pilot“-Gemeinden luden, bzw. laden der Bürgermeister und die Suchtbeauftragte des Ostalbkreises die örtlichen Fraktionsführer des Gemeinderats, Schulleitungen, Pfarrer, Jugendhausleiter*innen, Vertreter*innen der örtlichen Vereine, Schulsozialarbeit, Suchtberatungen, sowie Vertreter*innen des zuständigen Jugendamts, Polizei, Jugendgerichtshilfe und je nach örtlichen Gegebenheiten, weitere hilfreiche Akteure ein.

Weiterführung:

Große Informationsveranstaltung mit Suchtberatung für Eltern, Schüler*innen, Vereine und interessierte Bürger*innen in den Pilotgemeinden

  • Abtsgmünd am Di., 13.03.2018, 19.00 Uhr
  • Heubach am Dienstag, 01.10.2019, 18:30 Uhr

Maßnahmenpaket:

  • Präventionstheater
  • Einbindung Schulsozialarbeit in gemeindliche Jugendarbeit
  • Schulaktionstag
  • Info über bestehendes Freizeitangebote für Jugendliche
  • ggf. Schaffen weiterer Freizeitangebote

Heimweg

  • Mitfahrer*innen
  • Verantwortung für Freunde („den lass ich so nicht nach Hause gehen“)
  • Fahrer*innen

Mit den in den Pilotgemeinden gesammelten Erfahrungen wird dieses Angebot des „Runden Tisch“ auf alle Kommunen im Ostalbkreis erweitert. Geplant ist es, dieses Angebot in einer kommenden Bürgermeisterdienstversammlung vorzustellen.

​​​​​​​​​​​​​​3. Multiplikatorenausbildung

3.1 Fachtag für Schulsozialarbeit und Präventionslehrer

Am Donnerstag, den 26.10.2018, von 09.00 bis 15.00 Uhr, findet im Haus der Jugend in Aalen ein Fachtag für die Schulsozialarbeit und die Präventionslehrer*innen des Ostalbkreises statt. Nach der Eröffnung durch Landrat Herr Klaus Pavel folgen professionelle Fachbeiträge, welche zu einer besseren Vernetzung der Suchtprävention im ländlichen Raum führen. Als Begleitprogramm ist ein interessant besetzter Markt der Möglichkeiten vorgesehen. Zu dieser Veranstaltung erfolgt noch eine gesonderte Einladung an das Fachpublikum.

3.2 Schülermultiplikatoren-Seminare zur Suchtprävention (bestehendes Konzept)

Die dreitägigen Seminare für Meinungsführer*innen in den achten und neunten Klassen führen wir auf der Marienburg Niederalfingen durch. Peers werden von erfahrenen Fachkräften darin geschult, was sie dazu beitragen können, damit Gleichaltrige in der Clique, in der Klasse, Schule oder Freizeit weniger häufig geneigt sind, schädliche Verhaltensweisen, wie Suchtmittelmissbrauch, anzunehmen. Sie werden darüber hinaus in ihren Fähigkeiten gestärkt, betroffenen Gleichaltrigen zu helfen.

3.3 Schulungsreihe für Auszubildende im Einzelhandel

Um auch beim Personal von Getränkeverkaufsstellen die Beachtung der Jugendschutzbestimmungen nachhaltig zu verbessern, besteht durch das Referat Prävention des Polizeipräsidium Aalen das Angebot, Schulungen für Auszubildende im Einzelhandel an den Berufsschulzentren Aalen, Schwäbisch Gmünd und Ellwangen, durchzuführen.

4. Beratungsangebot Jugendschutz

4.1 Ansprechpartner

Für alle Fragen des Jugendschutzes stehen während des gesamten Jahres gerne folgende Personen und Institutionen zur Verfügung:

a) Die Aktionspartner:

Kreisjugendring Ostalbkreis  Herr Baltes    07361/503-1287
Landratsamt Ostalbkreis Frau Marquardt 07361/503-1293
Polizeipräsidium Aalen Herr Kruger 07361/580-118

4.2 Informationsmaterial

Die Aktionspartner veranlassen die Bereitstellung und Verteilung von Infomaterialien

5. Angebot der Suchtberatungsstellen

Organisation:  

  • Frau Marquardt, Landratsamt Ostalbkreis

Was:

  • Beratung von suchtkranken und suchtgefährdeten Menschen, deren Angehörigen und anderen Bezugspersonen
  • Prävention
  • Ambulante Rehabilitation
  • Angebote für Kinder aus suchtbelasteten Familien

Wann:                

  • Gesprächstermine werden im Voraus vereinbart

 ​​​​​​​6. Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen

6.1 Jugendschutzkontrollen

Organisation:   

  • Führungsgruppen der Polizeireviere

6.2 Testkäufe 

Organisation:      

  • Herr Kruger, Polizeipräsidium Aalen

Was:                   

  • Durchführung von Testkäufen zur Überwachung der Jugendschutzbestimmungen gemäß §§ 9 und 10 JuSchG

Wann:                 

  • anlassbezogen

Wo:                    

  • lageangepasst nach eigener Lagebeurteilung mit Schwerpunktsetzung bei Verkaufsstellen und Festen

Wer:                   

  • Frau Winkler als Ansprechpartnerin für Auszubildende des Landratsamtes koordiniert bei Anfrage durch die Polizei die Einsätze der einzelnen Testkäufer*innen

6.3 Verkehrskontrollen

Organisation:      

  • PHK Pfeifer, Verkehrskommissariat Aalen

Was:                   

  • Durchführung von Verkehrskontrollen, insbesondere ausgerichtet auf die Zielgruppe „Junge Fahrer“

Wann:                 

  • anlassbezogen

Wo:                    

  • lageangepasst gemäß eigener Lagebeurteilung. Nach Möglichkeit flankierend zur Unterstützung bei den Jugendschutzkontrollen (sh. 5.1).

Wer:                   

  • Verkehrspolizei

7. Evaluierung

Erfahrungsaustausch

Bei Jugendsachbearbeiterbesprechungen vor und nach der Schwerpunktaktion wird das Projekt vor- und nachbereitet sowie eine Aufgabenkritik mit Gesamtbewertung durchgeführt. Außerdem werden die Maßnahmen durch regelmäßig stattfindende Kooperationsbesprechungen des Büros für Prävention beim Landratsamt begleitet und reflektiert.

Was seither geschah. Beschreibung bisheriger Projektinhalte:

Der Kreisjugendring Ostalb, der Beauftragte für Suchtprophylaxe des Landratsamtes Ostalbkreis und die ehemalige Polizeidirektion Aalen haben sich bereits im Jahre 2003 zusammengefunden, um durch vielfältige Maßnahmen den Belangen des Jugendschutzes zu einer besseren Geltung zu verhelfen.

Im Mittelpunkt des Aktionsprogramms steht der Gedanke, dass Kindererziehung zu den wichtigsten Angelegenheiten und Zukunftsinvestitionen in unserer Gesellschaft gehört. Diese Aufgabe wird jedoch zunehmend schwieriger und ist zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt.

Traditionelle Werte wie Solidarität, Hilfsbereitschaft und Mitempfinden werden in den Hintergrund gedrängt. Konsumorientierung, Gewinnstreben und Ellbogenmentalität gewinnen an Bedeutung. Profitgier, Einschaltquoten, Bequemlichkeit, Bedürfnisbefriedigung und Hedonismus führen permanent dazu, dass der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen zur Daueraufgabe geworden ist.

Diese Aufgabe ist alles andere als einfach, und deshalb gehört es auch zum Auftrag des Staates und der Gesellschaft, die Eltern und Erziehungsbeauftragten in der Erfüllung dieser Aufgaben zu unterstützen. Des Weiteren gilt es, das Anrecht des Kindes auf eine möglichst schädigungsfreie Persönlichkeitsentwicklung zu sichern.

Kinder sind vor finanzieller Ausbeutung, seelischen Zwängen und Gefährdungen durch Abhängigkeiten zu schützen. Staatlicher Jugendschutz ist wichtig, reicht aber alleine nicht aus. Alle unsere Gesellschaft tragenden Kräfte stehen in der Verantwortung, die Kinder und Jugendlichen vor schädlichen Einflüssen zu schützen.

Bestimmungen zum Jugendschutz sind keine Strafinstrumente gegen junge Menschen, sondern wenden sich an die Erwachsenen, vor allem auch an alle Verantwortlichen in Verwaltung und Wirtschaft, um nachteilige Einflüsse auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu verhindern.

Im Fokus der Aktion „Jugendschutz geht alle an! Die Ostalbkinder sind´s uns wert“ stehen dabei insbesondere Präventions- und Kontrollmaßnahmen welche auf 

  • den Verzehr und die Abgabe von alkoholischen Getränken (§ 9 JuSchG)
  • Verkauf und Konsum von Tabakwaren einschl. Shisha (§10 JuSchG)
  • die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (§ 5 JuSchG)

abzielen.

Bereits mit dem Aktionskonzept I vom Jahre 2003 und den gezielt auf die damalige Faschingssaison (11.11.2003 – 24.02.2004) ausgerichteten Maßnahmen konnten wertvolle Ergebnisse erzielt werden. Mit großem personellem Aufwand wurden dabei u.a. alle Alkoholverkaufsstellen (Läden, Tankstellen, Kioske usw.) über die entsprechenden Bestimmungen informiert und um Unterstützung gebeten.

Das Aktionskonzept II führte diese Bemühungen von April bis September 2005 fort und zielte zudem schwerpunktmäßig auf die Vorbildrolle von Stadt- und Gemeindeverwaltungen ab. Allen „öffentlichen Stellen“ kommt bei der Durchführung „eigener“ Veranstaltungen (z.B. Stadtfeste, Veranstaltungen in Sport- und Gemeindehallen unter Schirmherrschaft der öffentlichen Verwaltung oder städtischer Organisation) eine besondere Pflicht zur Beachtung des Jugendschutzes zu. So sollte es obligatorisch sein, dass dort die entsprechenden Altersgrenzen betreffend Anwesenheit und Abgabe/Verzehr von Alkohol mustergültig ausgelegt und angewandt werden. Deshalb war die Einbeziehung der Kommunen für einen nachhaltigen Erfolg des Konzeptes zwingende Voraussetzung. Neben der Durchführung zahlreicher Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen wurde ein Gestattungsmuster entwickelt und im Ostalbkreis umgesetzt.

Mit dem Aktionskonzept III wurde insbesondere dem sportlichen Großereignis „Fußballweltmeisterschaft 2006“ Rechnung getragen. Es ging darum, den Gästen einen angenehmen, friedfertigen und den sportlichen Werten verpflichteten Veranstaltungsrahmen zu bieten und dennoch gleichzeitig Sicherheit und Ordnung auf hohem Niveau zu gewährleisten. Durch zahlreiche Aufklärungs- und Kontrollmaßnahmen wurde insbesondere bei Großbildleinwandübertragungen, WM-Partys und sonstigen Festen sichergestellt, dass der Jugendschutz eingehalten wurde und missbräuchlicher Alkoholkonsum mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen den fairen und sportlichen Charakter von Veranstaltungen nicht zerstören konnte.

Das Aktionskonzept IV im Jahre 2007 diente dazu, die Verantwortlichen in den Vereinen über die jugendgerechte Durchführung von Veranstaltungen wie bspw. Discos und Festen zu informieren. Zusammen mit dem Sportkreis Ostalb wurde eine großangelegte Veranstaltungsreihe organisiert, zu der in Kooperation mit den anderen Dachverbänden die Verantwortlichen aus allen Vereinen des Ostalbkreises eingeladen waren. Die Referenten von Sportkreis, Kreisjugendring, Landratsamt und Polizei informierten über Hintergründe, Gefahren und Tendenzen des Alkoholmissbrauchs. Mit Hilfe einer Handreichung konnte umfassendes Wissen über die Durchführung von jugendschutzgerechten Veranstaltungen vermittelt werden.

Bei dem Aktionskonzept V im Jahre 2008 traten die Fasching treibenden Vereine und Zünfte im Ostalbkreis dem Projektbündnis bei. Ziel war es, die Faschingsumzüge als gutes Brauchtum in der Region Ostwürttemberg zu erhalten und durch Alkohol bedingte Probleme sowie schädigende Ereignisse zurückzudrängen. Unter dem Motto „Machen Sie mit – Sie sind Vorbild bei Umzugsveranstaltungen!“ konnten gezielt einige auf den Jugendschutz abgestimmte Grundzüge aufgestellt und verwirklicht werden. So wurde zum Beispiel dem Missstand Einhalt geboten, dass Schnaps aus dem Umzug heraus verteilt wird. Aber auch andere Maßnahmen, wie bspw. die strikte Beachtung der 0,0-Promille-Grenze bei Ordner*innen, Aufsichtspersonal und Fahrzeugführer*innen, diente dazu, die Sicherheit und die Vorbildfunktion im Hinblick auf die große Zahl der zuschauenden Kinder zu erhöhen.

Das Aktionskonzept VI im Jahr 2009 diente in erster Linie dazu, den Erfolg vom Vorjahr zu verstetigen. Erneut wurde in Kooperation mit allen Fastnacht treibenden Zünften das Thema Jugendschutz für alle Faschingsveranstaltungen und Umzügen in den Blickpunkt gerückt. Neben der Fortführung von Aufklärungs- und Kontrollmaßnahmen wurde das Informationsmaterial weiter optimiert und eine eigene Broschüre zum Thema „Hilfen und Tipps für Veranstaltungen“ neu erstellt. Sie fand so großen Absatz, dass bereits nach zwei Monaten eine weitere Auflage nötig war. Auch das in den Vorjahren entwickelte gemeinsame Gestattungsmuster konnte in Zusammenarbeit mit den Ordnungsämtern überarbeitet und allen Kommunen zur Verfügung gestellt werden.

Bei dem Aktionskonzept VII im Jahre 2010 wurde die Aktion „Jugendschutz geht alle an, die Ostalb-kinder sind’s uns wert“ unter der Federführung des Kreisjugendrings fortgeführt. Ziel war es, Jugendliche aktiv in die Aktion einzubinden und auch Kindergärten, Schulen und örtliche Bildungsträger dafür zu gewinnen, das Thema Jugendschutz selbständig weiterzutragen. Die Städte und Gemeinden erhielten diesbezüglich seitens des Kreisjugendrings eine Informationsbroschüre. Zu einer Umsetzung des Aktionskonzeptes VII kam es aber letztlich aufgrund mangelnder konkreter Nachfrage und der geschwächten Personalsituation beim Kreisjugendring nicht.

2012 widmete sich das Aktionskonzept VIII schwerpunktmäßig einer Verbesserung von Jugendschutzbelangen bei Stadtfesten, Faschingsumzügen, Discos oder anderen Festen. Maßnahmen zielten darauf ab, der 2011 verabschiedeten Kooperationsvereinbarung „Gestattungspraxis“ als Leitlinie für alle Städte und Gemeinden des Ostalbkreises zum Durchbruch zu verhelfen. Die Bürgermeister bekennen sich darin ausdrücklich zur Verwirklichung einer positiven Festkultur, die von einem verantwortungsvollen Organisationsverständnis getragen sein muss. Viele Kommunen sind dazu übergegangen, die in ihrer Verantwortung liegenden Veranstaltungen entsprechend der Kooperationsvereinbarung zu reglementieren und den Branntweinausschank und die Endzeiten einzuschränken.

Mit dem Aktionskonzept IX wurde 2013 zum zehnjährigen Jubiläum eine bewährte Aktion wiederholt. Deshalb wurden von den Jugendsachbearbeiter*innen über Monate hinweg alle Alkoholverkaufsstellen im Ostalbkreis aufgesucht, Beratungsgespräche geführt und die Informationsmaterialien verteilt. Die Broschüre „Rundbrief Extra– Informationen für Veranstalter“ wurde grundlegend überarbeitet und neu aufgelegt. Als neues Präventionsmedium wurde das „Ostalbbanner“, (Bauzaungroße Planen mit Jugendschutzinformationen zum Ausleihen für Veranstaltungen) eingeführt.

Ab 2015 erhielten Eltern mit dem Aktionskonzept X flächendeckend Informationen zu Erziehungsfragen. U.a. wurden regelmäßigen Abständen in Gemeindeblätter häufig gestellte Fragen, sogenannte FAQ´s, mit Erklärung und Lösungsansätzen veröffentlicht. Die Veröffentlichungen wurden abschließend in einer Elternbroschüre zusammengefasst, welche beim Kreisjugendring und dem Referat Prävention zur Abholung bereitsteht.

Durch die konsequente Aufrechterhaltung von Jugendschutzbemühungen während der letzten Jahre, die flankiert wurden durch die o.g. Schwerpunktaktionen, ist es gelungen, das Thema Jugendschutz wieder mehr in den Fokus der Öffentlichkeit bzw. von Verantwortlichen zu rücken und ihm einen höheren Stellenwert zu verschaffen.

Der Kreisjugendring, das Büro für Prävention im Landratsamt und das Polizeipräsidium Aalen werden ihre Bemühungen auch künftig aufrechterhalten.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zur Suchtprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja (bitte als Anlage beifügen)
nein
C 11 Ist der Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der/die (Ober-)Bürgermeister*in bzw. Landrat/-rätin öffentlich für den Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zum Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept?: 
ja (bitte als Anlage beifügen)
nein
C 21 Sind die Präventionsziele des Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja (bitte als Anlage beifügen)
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja (bitte als Anlage beifügen)
nein
C 23 An welche Zielgruppe richtet sich der Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
junge Erwachsene
Erwachsene
Senior*innen
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Personen mit Migrationshintergrund
sozial benachteiligte Personenkreise
suchtbelastete Familien
Multiplikator*innen
Veranstalter*innen von Festen u.ä.
Gastronomiebetreiber*innen
Betreiber*innen von Clubs/Diskotheken
Einzelhandel-/Tankstellenbetreiber*innen
Weitere (bitte nachfolgend benennen)
Welche?: 
Vereine
C 24 Ist der Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 25 Ist die Zielgruppe an der Konzeption und Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags beteiligt?: 
ja
nein
C 26 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist der Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Alkohol
Tabak
Medikamente
Cannabis
Kokain
Amphetamine (u.a. Crystal Meth)
psychoaktive Substanzen („Legal Highs“)
pathologisches Glücksspiel
exzessive Computerspiel- und Internetnutzung
Weitere (bitte nachfolgend benennen)
C 27 Welche Ansätze wirkungsvoller Suchtprävention stehen im Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt? Der Wettbewerbsbeitrag…: 
… trägt zur Reduzierung von Substanzkonsum und Verhaltenssüchten sowie ihrer Folgen bei.
… hat bereits in der Konzeptphase festgelegt, welche konkreten Wirkungen/Veränderungen erreicht und an Hand welcher Indikatoren diese überprüft werden sollen.
… umfasst ein Qualitätsmanagement.
… wird auf seine Wirksamkeit überprüft und z.B. durch eine interne oder externe Evaluierung begleitet.
… ist mittel- bis langfristig angelegt; es wurden nachhaltige Strukturen aufgebaut.
… verknüpft suchtspezifische Themen mit der Stärkung von Selbstwirksamkeit und der Förderung von Lebenskompetenzen.
… nutzt adäquate Zugangswege zur Zielgruppe.
… leistet einen Transfer in andere Kommunen.
Weitere (bitte nachfolgend benennen)
C 28 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt der Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 29 An welche Lebenswelten (Settings, Einrichtungen) knüpft der Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule/Primarbereich
weiterführende Schule
Berufsschule
Betrieb/Ausbildungsstätte
Hochschule
Einrichtung der Jugendarbeit
Sportverein
Volkshochschulen/Bildungsstätten
Senioreneinrichtung
Gaststätten/Restaurants
Clubs/Diskotheken
Feste/Veranstaltungen
Straße/öffentlicher Raum
Stadtteil/Quartier
Weitere (bitte nachfolgend benennen)

C 3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik/-verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister*in bzw. Landrat/-rätin
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Weitere (bitte nachfolgend benennen)
C 31 Welche Akteure außerhalb von Kommunalpolitik/-verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung des Wettbewerbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen/Fachstellen für Suchtprävention
Krankenkassen
Krankenhäuser
Arztpraxen
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Betriebe/Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Migrantenorganisationen
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Selbsthilfeeinrichtungen
Quartiermanagement
Polizei
Veranstalter*innen von Festen u.ä.
Gastronomiebetreiber*innen
Betreiber*innen von Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellenbetreiber*innen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsor*innen
Stiftungen
Weitere (bitte nachfolgend benennen)
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 33 Welche Laufzeit hat der Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Sind im Rahmen des Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Über Polizei angefragt für andere Präsidien

Einzelprojekte

Einzelprojekt Nr. 1

D 11 Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
D 12 Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
D 13 Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein

Einzelprojekt Nr. 2

D 21 Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
D 22 Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft

Anlagen