Pfullendorf

Name der Stadt, der Gemeinde, des Landkreises: 
Pfullendorf
Typ: 
kreisangehörig
Bundesland: 
Baden-Württemberg
Einreichende Dienststelle: 
Fachbereich I/Hauptamt
Name Ansprechpartner*in: 
Simon Klaiber
Funktion Ansprechpartner*in: 
Leiter Fachbereich I
Straße/Postfach: 
Kirchplatz 1
Postleitzahl: 
88630
Ort: 
Pfullendorf
Telefon: 
+49 7552 25-1101

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

Titel des Wettbewerbsbeitrags

Koordinierungskreis Suchtprävention der Stadt Pfullendorf (seit 2013)

Kurzfassung des Wettbewerbsbeitrags

Das Gesamtkonzept zur Suchtprävention der Stadt Pfullendorf beinhaltet folgende Arbeitsschwerpunkte:

  • Suchtprävention und Gewaltprävention in Kinder- und Jugendeinrichtungen bzw. in Schulen
  • Sucht- und Gewaltprävention im öffentlichen Raum: Verhaltens- und Verhältnisprävention
  • Durchführung von Testkäufen. Neben den Alkohol-Testkäufen werden in Zukunft auch Testkäufe hinsichtlich PC- und Konsolenspielen stattfinden. Es wird interessant sein herauszufinden, ob die FSK Angaben ab 16 Jahren/ab 18 Jahren überhaupt beachtet bzw. eingehalten werden
  • Kontrollen der Polizei im öffentlichen Busverkehr an den Fastnachts-Hochtagen („Schmotzige“) hinsichtlich Alkohol bei Jugendlichen
  • Freiwillige Selbstkontrolle der Fastnachtsvereine: Vor und während der Umzüge wird kein Alkohol getrunken von den Aktiven. Einhaltung des Jugendschutzes
  • Alkoholfreie Jugend-Fastnachtsparty im Café Moccafloor während der Straßenfastnacht
  • Konkrete Abmachungen mit den Abiturienten zur Gestaltung der Abiturfeier. Ziel: Die Feier soll innerhalb der Gemeinde stattfinden können ohne negative Folgen für Teilnehmer*innen oder Räumlichkeiten
  • Innerhalb der Stadt Pfullendorf haben alle Schulen beschlossen, dass die Schulfeste, auch bei älteren Schüler*innen, ohne Alkohol stattfinden
  • Speziell für Vereine: Suchtprävention, Gewaltprävention, § 72a, Festkultur & Fairfest, festgehalten im Projekt: Jugendschutz Plus – das Siegel für Vereine
  • „Juleica-Schulungen“ (Jugendleitercard-Schulungen)
  • Schulungen in den Themen Suchtprävention und Gewaltprävention für Verantwortungsträger*innen in Betrieben und Vereinen
  • Einsatz der „Saftbar“ bei Schulfesten und Stadtfesten. Durchführung von Kursen zum Mixen von alkoholfreien Saftgetränken

Beschreibung des Wettbewerbsbeitrags

2013 hat sich der „Runde Tisch Suchtprävention“ in Pfullendorf gegründet.
Das erste Ziel war die Überprüfung und die Bedarfserhebung der Suchtpräventionsveranstaltungen für und in den Kindergärten und Schulen der Stadt. Das vorhandene Suchtpräventionsangebot des Landkreises Sigmaringen sollte von allen Kinder- und Jugendeinrichtungen abgerufen werden. Dort, wo Lücken festgestellt wurden, sind die zuständigen Fachkräfte auf die Angebote hingewiesen worden mit der Bitte, diese abzurufen. Dieses Ziel wurde zu 100 % erreicht. Alle Schulen und Kindergärten bieten inzwischen jedes Jahr Suchtpräventionsangebote für die verschiedenen Zielgruppen (Eltern, Schüler*innen, Lehrer*innen) an. Gemeinsam mit den Schulen wurde eine Konzeption erarbeitet, welches Angebot in welcher Altersgruppe stattfinden wird. Ziel: jedes Kind soll in jeder Klasse mindestens einmal an einem suchtpräventiven Angebot teilnehmen. Auf diese Weise sind in den Schulen Curricula zur Suchtprävention entstanden.
Innerhalb des Gremiums wurde besprochen, ein kommunales Gesamtkonzept zur Suchtprävention zu entwickeln. Es wurde eine Vorgehensweise entworfen (siehe PP unter Anlagen, Nr. 1) und in den Stadtrat eingebracht. Im März 2014 hat der Stadtrat dem Entwurf einstimmig zugestimmt und so konnte das Planungsgremium mit der Arbeit beginnen.
Zu einem Workshoptag (27.01.2015) wurden die Fachleute aus den unterschiedlichsten Gebieten eingeladen (Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Kindergarten, Schule, Polizei, Vereine, Elternvertreter*innen, Ordnungsamt, Stadtplaner*innen usw.). Unter der Leitung der Kommunalen Suchtbeauftragten des Landkreises, Frau Janine Stark, wurde gemeinsam eine Standortbestimmung durchgeführt und eine Bedarfserhebung für die Stadt Pfullendorf festgehalten. Die festgestellten Bedarfe wurden priorisiert und ein Zeit- und Ablaufplan festgelegt (s. Anlage Nr. 2 / Protokoll vom 27.01.15).
Neben der Bearbeitung der oben genannten Ziele wurde ein besonderes Projekt entwickelt für die Präventionsarbeit in Vereinen: das Projekt „Jugendschutz Plus“ (s. Anlage Nr. 3/Flyer). Die Prävention im Freizeitbereich ist sicher einer der wichtigsten, aber auch schwierigsten Themenfelder. Hier ist die Stadt Pfullendorf einen wichtigen Schritt gegangen, auch als Modell für andere Städte und Gemeinden im Landkreis Sigmaringen.

Die Inhalte der Arbeit innerhalb von Pfullendorf passten sehr gut zu dem Landesprojekt „Starthilfe“. So wurde die Ausschreibung 2015 genutzt, um mit Hilfe von Fachleuten von außen die Entwicklung der Gesamtkonzeption und die Ausgestaltung der Arbeit zu optimieren. Innerhalb dieser Projektphase wurde die Gesamtkonzeption entwickelt und das Projekt „Jugendschutz Plus“ ausgearbeitet und umgesetzt (s. Anlage Nr. 4).
Inzwischen haben ca. zehn Vereine das Siegel „Jugendschutz Plus“ verliehen bekommen. Das Steuerungsgremium trifft sich mindestens zweimal pro Jahr, um die aktuelle Situation in Pfullendorf zu besprechen und zeitnah auf eventuell auftretende Besonderheiten reagieren zu können. Die Umsetzung der weiteren Ziele werden kontinuierlich weiterverfolgt (siehe Konzeption).
Die erfolgreiche Präventionsarbeit in Pfullendorf hat auch zu anderen Auszeichnungen geführt. So sind die Schulen in Pfullendorf führend im Projekt „Sterne für Schulen“ des Landkreises, das die Präventionsarbeit in Schulen mit Auszeichnungen versieht, sofern die Bedingungen hierfür erfüllt sind. Die Schulen in Pfullendorf haben von sechs möglichen Sternen jeweils fünf oder sechs erreicht in den verschiedenen Präventionsthemen (Suchtprävention, Gewaltprävention, Medienkompetenz, Ernährung, Gesundheit und Körper, Übergang Schule-Beruf). (Infos unter: https://www.jsp-sig.de/projekte/sterne-fuer-schulen)
Der Koordinierungskreis „Suchtprävention“ ist eine feste Einrichtung in Pfullendorf. Die kontinuierliche Arbeit seit sieben Jahren zeigt Erfolge. Das Thema Prävention ist in allen Lebensbereichen angekommen und wird mit hoher Qualität umgesetzt. Die Gesamtkonzeption „Prävention“ der Stadt Pfullendorf wird kontinuierlich weiterentwickelt.
2017 wurde der Bürgermeister der Stadt Pfullendorf, Herr Thomas Kugler, eingeladen, die erfolgreiche Präventionsarbeit auf einer Tagung in Stuttgart vorzustellen (Titel der Tagung: Junge Menschen im öffentlichen Raum – kommunale Alkoholprävention in Baden-Württemberg) (s. Einladung, Anlage Nr. 5).
Neben den Vernetzungsstrukturen vor Ort („Runder Tisch Prävention“) sind die Aktivitäten natürlich eingebunden im Netzwerk für Suchthilfe und Suchtprävention des Landkreises Sigmaringen. Die Suchthilfekonzeption von 2016 ist ebenfalls beigefügt (s. Anlage Nr. 6).

Inzwischen gibt es andere Gemeinden im Landkreis, die dem guten Beispiel von Pfullendorf folgen. So hat sich zum Beispiel Sigmaringendorf ebenfalls auf den Weg gemacht, die Suchtprävention aktiv vor Ort zu gestalten.
Die Aktivitäten in der Prävention der Stadt Pfullendorf erfüllen alle Bewertungskriterien des Wettbewerbs:

  • sie sind in eine Gesamtkonzeption zur kommunalen Suchtprävention eingebunden
  • sie basieren auf einer Ausgangs- und Bedarfsanalyse
  • sie sind ganzheitlich angelegt, indem sie z.B. unterschiedliche Süchte/Suchtstoffe, verschiedene Zielgruppen und/oder mehrere Einrichtungen/Settings in den Blick nehmen,
  • sie kombinieren verhaltens- und verhältnispräventive Maßnahmen
  • die Zielgruppen sind partizipativ an der Konzeption und deren Umsetzung beteiligt
  • sie enthalten innovative suchtpräventive Strategien
  • sie umfassen eine verbindlich vereinbarte Vernetzung und Kooperation von verschiedenen Akteur*innen
  • die Prävention ist auf der kommunalpolitischen Ebene verankert und wird von dieser unterstützt.

Fragen zum Wettbewerbsbeitrag

C 1 Fragen zur gesamtkommunalen Einbindung des Wettbewerbsbeitrags

C 10 Gibt es zur Suchtprävention in Ihrer Kommune eine schriftliche Gesamtkonzeption?: 
ja (bitte als Anlage beifügen)
nein
C 11 Ist der Wettbewerbsbeitrag in diese Gesamtkonzeption eingebunden?: 
ja
nein
C 12 Hat sich der/die (Ober-)Bürgermeister*in bzw. Landrat/-rätin öffentlich für den Wettbewerbsbeitrag eingesetzt?: 
ja
nein

C 2 Fragen zur Konzeption und Ausrichtung des Wettbewerbsbeitrags

C 20 Gibt es zum Wettbewerbsbeitrag ein schriftliches Konzept?: 
ja (bitte als Anlage beifügen)
nein
C 21 Sind die Präventionsziele des Wettbewerbsbeitrags detailliert festgelegt?: 
ja (bitte als Anlage beifügen)
nein
C 22 Wurde vor der Zielfestlegung eine Ausgangs- und Bedarfsanalyse erstellt?: 
ja (bitte als Anlage beifügen)
nein
C 23 An welche Zielgruppe richtet sich der Wettbewerbsbeitrag?: 
Kinder
Jugendliche
junge Erwachsene
Erwachsene
Senior*innen
Eltern/Erziehungsberechtigte
Familien
Personen mit Migrationshintergrund
sozial benachteiligte Personenkreise
suchtbelastete Familien
Multiplikator*innen
Veranstalter*innen von Festen u.ä.
Gastronomiebetreiber*innen
Betreiber*innen von Clubs/Diskotheken
Einzelhandel-/Tankstellenbetreiber*innen
Weitere (bitte nachfolgend benennen)
C 24 Ist der Wettbewerbsbeitrag geschlechtsspezifisch/geschlechtersensibel ausgerichtet?: 
ja
nein
C 25 Ist die Zielgruppe an der Konzeption und Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags beteiligt?: 
ja
nein
C 26 Auf welche Suchtstoffe und Suchtformen ist der Wettbewerbsbeitrag ausgerichtet?: 
Alkohol
Tabak
Medikamente
Cannabis
Kokain
Amphetamine (u.a. Crystal Meth)
psychoaktive Substanzen („Legal Highs“)
pathologisches Glücksspiel
exzessive Computerspiel- und Internetnutzung
Weitere (bitte nachfolgend benennen)
C 27 Welche Ansätze wirkungsvoller Suchtprävention stehen im Wettbewerbsbeitrag im Mittelpunkt? Der Wettbewerbsbeitrag…: 
… trägt zur Reduzierung von Substanzkonsum und Verhaltenssüchten sowie ihrer Folgen bei.
… hat bereits in der Konzeptphase festgelegt, welche konkreten Wirkungen/Veränderungen erreicht und an Hand welcher Indikatoren diese überprüft werden sollen.
… umfasst ein Qualitätsmanagement.
… wird auf seine Wirksamkeit überprüft und z.B. durch eine interne oder externe Evaluierung begleitet.
… ist mittel- bis langfristig angelegt; es wurden nachhaltige Strukturen aufgebaut.
… verknüpft suchtspezifische Themen mit der Stärkung von Selbstwirksamkeit und der Förderung von Lebenskompetenzen.
… nutzt adäquate Zugangswege zur Zielgruppe.
… leistet einen Transfer in andere Kommunen.
Weitere (bitte nachfolgend benennen)
C 28 Welche Strategie der Suchtprävention verfolgt der Wettbewerbsbeitrag?: 
Verhaltensprävention
Verhältnisprävention
Verhaltens- und Verhältnisprävention
C 29 An welche Lebenswelten (Settings, Einrichtungen) knüpft der Wettbewerbsbeitrag an?: 
Kindergarten/Kita
Grundschule/Primarbereich
weiterführende Schule
Berufsschule
Betrieb/Ausbildungsstätte
Hochschule
Einrichtung der Jugendarbeit
Sportverein
Volkshochschulen/Bildungsstätten
Senioreneinrichtung
Gaststätten/Restaurants
Clubs/Diskotheken
Feste/Veranstaltungen
Straße/öffentlicher Raum
Stadtteil/Quartier
Weitere (bitte nachfolgend benennen)

C 3 Fragen zur Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags

C 30 Welche Akteure aus Kommunalpolitik/-verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung des Wettbewerbsbeitrags?: 
Gemeinde-, Stadt- bzw. Kreisrat
Bürgermeister*in bzw. Landrat/-rätin
Suchtpräventionsstelle
Gesundheitsamt
Jugendamt
Sozialamt
Ordnungsamt
Weitere (bitte nachfolgend benennen)
C 31 Welche Akteure außerhalb von Kommunalpolitik/-verwaltung beteiligen sich wesentlich an der Umsetzung des Wettbewerbeitrags?: 
Suchtberatungsstellen/Fachstellen für Suchtprävention
Krankenkassen
Krankenhäuser
Arztpraxen
Apotheken
Schulen
Einrichtungen der Jugendarbeit
Mobile Jugendarbeit
Sportvereine
Betriebe/Ausbildungsstätten
Kirchen
Wohlfahrtsverbände
Migrantenorganisationen
Einrichtungen der Seniorenarbeit
Selbsthilfeeinrichtungen
Quartiermanagement
Polizei
Veranstalter*innen von Festen u.ä.
Gastronomiebetreiber*innen
Betreiber*innen von Clubs/Diskotheken
Einzelhandel
Tankstellenbetreiber*innen
Fahrschulen
Lokale Medien
Sponsor*innen
Stiftungen
Weitere (bitte nachfolgend benennen)
C 32 Gibt es schriftliche und verbindliche Vereinbarungen zur Vernetzung und Kooperation der Akteure?: 
ja
nein
C 33 Welche Laufzeit hat der Wettbewerbsbeitrag?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
C 34 Wie lange ist die Finanzierung des Wettbewerbsbeitrags gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
Wenn ja, welche?: 
Kooperation Unterarbeitsgruppe „kommunales Netzwerk für Suchtprävention und Suchthilfe“
C 35 Wird der Wettbewerbsbeitrag in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
C 36 Sind im Rahmen des Wettbewerbsbeitrags entwickelte Projekte und Maßnahmen andernorts übernommen und eingesetzt worden?: 
ja
nein
Wenn ja, welche?: 
Andere Gemeinden, die Suchtprävention in Vereinen und im öffentlichen Raum gestalten.

Einzelprojekte

Einzelprojekt Nr. 1

D 10 Titel des Einzelprojekts Nr. 1: 
Prävention im Verein: „Jugendschutz Plus“
D 11 Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
D 12 Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
D 13 Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
geplant
nein
D 14 Kurzbeschreibung des Projektes: 

Um das Zertifikat zu erreichen, muss sich ein Verein zur Einhaltung der aufgezählten verbindlichen Regelungen verpflichten und muss mindestens vier weitere Regeln nach seinen Vorstellungen wählen und diese einhalten (zwei von den flexiblen Regeln und zwei von den Regeln bezüglich Veranstaltungen). Darüber hinaus müssen die Kooperationsvereinbarungen des Vereins mit dem Landratsamt Sigmaringen hinsichtlich des § 72 a SGB VIII natürlich eingehalten werden.
Die Trainer*innen/Jugendleiter*innen werden von den Präventionsfachkräften des Landkreises regelmäßig geschult in den Themen Jugendschutz und Suchtprävention (mindestens einmal pro Jahr). Die Koordination liegt bei der Stadt Pfullendorf.
Neben den suchtpräventiven und gewaltpräventiven Aspekten war es ein Ziel, dass das Jugendschutzgesetz ernst genommen und konsequent umgesetzt wird. Die Erfahrungen zeigten, dass es häufig in der Gesellschaft nicht als Gesetz wahrgenommen wird. Dem konnte unter anderem auch durch das Siegel entgegengewirkt werden.
Eine erworbene Zertifizierung ist für drei Jahre gültig. Danach kann der Verein sich erneut für das Siegel „Jugendschutz Plus“ bewerben.

Einzelprojekt Nr. 2

D 20 Titel des Einzelprojekts Nr. 2: 
Wir feiern – aber richtig! – Vereinbarungen zur Gestaltung der Abitur-Feiern
D 21 Welche Laufzeit hat das Projekt?: 
bis zu zwei Jahre
mehr als zwei Jahre (aber befristet)
Dauerangebot
D 22 Wie lange ist die Finanzierung des Projektes gesichert?: 
offen
bis zu zwei Jahre
dauerhaft
D 23 Wird das Projekt in seiner Qualität und Zielerreichung überprüft und bewertet bzw. evaluiert?: 
ja
D 24 Kurzbeschreibung des Projektes: 

In ganz Baden-Württemberg finden die Abitur-Feste häufig nicht mehr in den Städten und Gemeinden statt, da es in der Vergangenheit häufig zu Problemen kam mit betrunkenen Festteilnehmern, Gewalteskalationen und extremer Raumverschmutzung.
Die Stadt Pfullendorf möchte ganz bewusst, dass die Schulabgänger*innen ihr Fest in der Stadt feiern können (in der Stadthalle), denn sie sind sozusagen die Zukunft der Stadt und haben einen ersten wichtigen Schritt für ihr Leben geschafft. Die Schulabgänger*innen erleben es als hohe Wertschätzung, dass sie in der schönen Stadthalle feiern dürfen.
Projektbeschreibung: Mit den verantwortlichen Schulabgänger*innen für die Festgestaltung finden jeweils im Februar/März bis Juli mehre Treffen statt unter Leitung der Schulsozialarbeit und der kommunalen Suchtbeauftragten. Hierbei wird gemeinsam an der Selbstverpflichtung gearbeitet, die Regeln des Jugendschutzes und des risikoarmen Konsums einzuhalten. Das Gefühl des „Feierns“ soll nicht abhängig sein vom Alkoholpegel.
Im Prinzip finden die Regeln von Festkultur und Fairfest hier Anwendung (https://www.fairfest.de). Ziel ist es, mit viel Motivationsarbeit bei den jungen Erwachsenen die Überzeugung zu wecken, dass sie ein schönes Fest gestalten möchten ohne Alkoholleichen und Zerstörungen. Durch die Gespräche und gemeinsamen Planungen entsteht ein gemeinsames Bild von einem schönen Fest.
Folgende Regeln sind u.a. einzuhalten:

  • Hinter der Bar stehen Elternteile, keine Minderjährigen und keine Kolleg*innen aus der Parallelklasse (Ziel: es werden keine übertriebenen Alkoholmischungen ausgegeben, Einhaltung des Jugendschutzes).
  • Es finden sich vier Elternteile, die das Fest und die Gestaltung verantwortlich begleiten nach dem offiziellen Teil der Schule.
  • Sind Minderjährige anwesend (G8), gelten die Regeln des Jugendschutzes natürlich für diese.
  • Klar abgesprochene Teilnehmer für das Fest (keine „wilden Einladungen“).
  • Dauer des Festes bis längstens 02:00 Uhr (laut Polizeistatistik finden die meisten Gewalteskalationen zwischen 03:00 Uhr und 05:00 Uhr statt).
  • Klar definierte Zuständigkeiten, auch für die Aufräumarbeiten nach dem Fest.
  • Es darf kein zusätzlicher Alkohol mitgebracht werden.
  • Die Festgestalter aus dem Kreis der Schulabgänger*innen haben hierfür die Verantwortung der Kontrolle.

Das klappt sehr gut. Wenn die Regel aus den eigenen Kreisen kommt, scheint es für die Mitschüler*innen einfacher zu sein, sich daran zu halten, als wenn Lehrer*innen dies vorgeben.

Anlagen